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In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem Unternehmensfinanzierung ein sehr wichtiges Thema ist, erscheint die Verwahrung durch Dritte nun als Allheilmittel für das immer wiederkehrende Finanzierungsproblem.

Das Sorgerecht für Dritte ist eine dreigliedrige Vereinbarung zwischen dem Finanzier, dem Einleger (dem Kreditnehmer) und dem Drittinhaber (TG.com), die es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, den Erwerb ihrer Waren zu finanzieren

TGCOM als Drittinhaber

I. RECHT DES DRITTANBIETERS:

Stellen Sie die Logistik der Ware gemäß den vereinbarten Incoterm bis zum Lager sicher.
Empfangen und sichern Sie die Waren in seinen Lagern im Auftrag des Finanziers.
Verwalten Sie den Warenfluss gemäß den Anweisungen des Finanziers.
II. DIE PFLICHTEN DES DRITTANBIETERS SIND ZWISCHEN

Gewährleisten Sie dem Finanzier die Zugänglichkeit der Lager für eine eventuelle Kontrolle der Waren.
Ausstellung von Lagerbelegen an den Finanzier.
Handle nur auf Anweisung des Finanziers.
III VORTEILE DER DRITTEN BEFESTIGUNG FÜR:

Finanz-
Sichert und garantiert die finanzielle Transaktion
Sicherstellung einer Nachverfolgung der Warenströme.
Für den Einleger (Kreditnehmer)
Garantie für eine wirtschaftlichere Finanzierung
Verfügbarkeit von eingelagerten Waren zu den besten Preisen freigegeben werden.